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   BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05   

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https://dejure.org/2005,21342
BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05 (https://dejure.org/2005,21342)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2005 - 4 BN 11.05 (https://dejure.org/2005,21342)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2005 - 4 BN 11.05 (https://dejure.org/2005,21342)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05
    Die Beschwerde entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - (BVerwGE 77, 300) den Rechtssatz, dass es den Gemeinden auch ohne gesetzliche Grundlage gestattet ist, im Wege der Flächennutzungsplanung ein gesamträumliches Entwicklungskonzept für das Gemeindegebiet dazustellen, dort Konzentrationszonen festzulegen und privilegierte Außenbereichsnutzungen an anderen Stellen des Gemeindegebiets auszuschließen.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05
    Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht haben trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9; stRspr).
  • BVerwG, 10.10.2003 - 4 B 83.03

    Luftwirbelschleppschäden; nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05
    Aus demselben Grund kann auch die Antragstellerin als Beschwerdegegnerin trotz der Regelung in § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten nicht verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 83.03 - NVwZ 2004, 97 ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2005 - 4 BN 11.05
    Im Regelfall - ein solcher ist hier gegeben - ist es nämlich nicht erforderlich, dass ein im vorinstanzlichen Verfahren erfolgreicher Beigeladener alsbald nach Eingang der Beschwerde und ohne Kenntnis der Beschwerdebegründung durch einen Rechtsanwalt die Zurückweisung der Beschwerde beantragt (stRsp; z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29).
  • VG Magdeburg, 03.06.2005 - 4 A 276/03
    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Landes Sachsen-Anhalt gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 01.03.2005 - 4 BN 11.05 - zurückgewiesen.
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